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INHALTE
- Ziele des Milieuschutzes
- Milieuschutzgebiete
- Ansprechpersonen
- Genehmigungskriterien
- Grobscreening
- Milieuschutzbeirat
- Weitere Fragen
ZIELE DES MILIEUSCHUTZES
Die sozialen Erhaltungsverordnungen haben gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen. Dabei sind soziale Erhaltungsverordnungen kein Instrument des aktiven Mieterschutzes, sondern stellen ein städtebauliches Instrument dar, um die gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung zu schützen.
WAS REGELT DER MILIEUSCHUTZ?
Der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung. Der Milieuschutz bezieht sich ausschließlich auf den bestehenden Wohnraum. Sofern durch die baulichen Maßnahmen der Schutzzweck der Milieuschutzverordnung(en) betroffen ist, werden die Maßnahmen versagt.
DIE MILIEUSCHUTZGEBIETE VON BERLIN-NEUKÖLLN
Insgesamt 10 Gebiete unterliegen dem Milieuschutz in Berlin-Neukölln. Die einzelnen Gebiete und die dazugehörigen Verordnungen finden Sie hier.
Bevor die Gebiete zu einem Milieuschutzgebiet erklärt werden, erfolgt eine Voruntersuchung im Hinblick auf bauliche, demografische und soziale Veränderungen und Entwicklungstendenzen.
Durch die vertiefende Voruntersuchung wurde belegt, dass in jedem Gebiet die Anwendungsvorrausetzungen für den Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung bzgl. des Verdrängungs- und Aufwertungspotentials sowie dem Aufwertungsdruck gegeben sind. Andersfalls wären negative, städtebauliche Folgen in den untersuchten Gebieten zu erwarten.
Um dieser Dynamik in Berlin-Neukölln entgegenzuwirken veranlasste die Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung (BVV) die Festsetzung der unten genannten Milieuschutzgebiete.
Bild: Bezirksamt Neukölln von Berlin
- Gebiet Reuterplatz
- Gebiet Schillerpromenade
- Gebiet Flughafenstraße/Donaustraße
- Gebiet Rixdorf
- Gebiet Körnerpark
- Gebiet Hertzbergplatz/Treptower Straße
- Gebiet Silbersteinstraße/Glasower Straße
- Gebiet Germaniapromenade
- Gebiet Britz
- Gebiet Gropiusstadt
WELCHE MILIEUSCHUTZGEBIETE GIBT ES IN NEUKÖLLN UND AN WEN KANN ICH MICH WENDEN?
Sie möchten sich über die baulichen Milieuschutzgebiete und die dazugehörigen bezirklichen Ansprechpersonen informieren? Mit der Karte können Sie die gewünschten Informationen per Adresseingabe oder Klicken abrufen.
Die Navigation in der untenstehenden Karte kann über das Scroll-Rad Ihrer Maus (Desktop-PC) oder mittels der Zoomfunktion des Touch-Displays Ihres Smartphones oder Tablets erfolgen. Außerdem können Sie sich durch die Eingabe Ihrer Adresse den entsprechenden Ausschnitt anzeigen lassen.
Wenn Sie den gewünschten Ausschnitt im dargestellten Fenster sehen, klicken Sie bitte mit der “Linken-Maustaste” (Desktop-PC) oder mit Ihrem Finger / Stift auf Ihr Touch-Display (Smartphone / Tablet) in die Karte.
Dadurch erhalten Sie die gewünschten Informationen.
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GENEHMIGUNGSKRITERIEN
Jedes Bauvorhaben bzw. jede bauliche Maßnahme des Eigentümers und Eigentümerinnen wird vom Bezirksamt geprüft. Der Eigentümer und Eigentümerinnen darf erst mit den baulichen Veränderungen beginnen, sofern eine erhaltungsrechtliche Genehmigung vorliegt.
Vereinheitlichte Genehmigungskriterien
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat einheitliche Genehmigungskriterien für soziale Erhaltungsgebiete, auch Milieuschutz genannt, erlassen. Diese sind seit 01.12.2024 in Kraft. Die Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete) stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Anhand der folgenden Kriterien prüft das Stadtentwicklungsamt, ob ein Bauvorhaben erforderlich ist und genehmigt werden kann.
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Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete)
PDF-Dokument (162.4 kB) - Stand: 18. November 2024
Download
Bild: Bezirksamt Neukölln von Berlin
Antragsunterlagen baulicher Mileuschutz
Alle Antragsunterlagen zum baulichen Milieuschutz, Merkblätter sowie weitere Hinweise und Informationen Weitere Informationen
Bild: steinar14 - depositphotos.com
Leichte Sprache
Milieuschutz im Bezirk Neukölln in Leichter Sprache Weitere Informationen
GROBSCREENING
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19. Juli 2017 beschlossen, das Bezirksamt mit der Durchführung eines Grobscreenings für potenzielle weitere Milieuschutzgebiete in Neukölln zu beauftragen. Das Grobscreening wurde für alle Wohngebiete in Neukölln durchgeführt, die noch nicht dem Milieuschutz unterliegen. Der Endbericht liegt seit dem 12. Dezember 2018 vor.
Im Ergebnis wurden für drei potentielle Gebiete – Britz, Germaniapromenade, Gropiusstadt – Dynamiken nachgewiesen, die Hinweise auf ein bestehendes Verdrängungs- und Aufwertungspotenzials gaben. Folgend wurde eine vertiefende Untersuchung der Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung empfohlen.
Die Untersuchungsgebiete „Germaniapromenade“ und „Britz“ konnten bereits als Milieuschutzgebiete festgesetzt werden. Das Gebiet der „Gropiusstadt“ befindet sich noch in der Aufstellung.
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Grobscreening Berlin Neukölln
PDF-Dokument (4.7 MB)
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MILIEUSCHUTZBEIRAT
Der Milieuschutzbeirat trat im Januar 2019 zu seiner ersten Sitzung zusammen und soll mit jeder Wahlperiode neu gewählt werden. Der Beirat ist ein Beratungsgremium zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk Neukölln. Zudem prüft der Milieuschutzbeirat das Verwaltungshandeln und steht dem Bezirk beratend zur Seite. Der Milieuschutzbeirat setzt sich zusammen aus Vertreter und Vertreterinnen der BVV, aus Mieterinitiativen, von Eigentümer und Eigentümerinnen und aus Mieterschutzorganisationen. Diese Mitglieder und Mitgliederinnen sind stimmberechtigt. Zudem steht die vom Bezirksamt beauftragte Mieterberatung beratend zur Seite.
Der Beirat tagt drei bis vier Mal im Jahr.
Den Beschluss einen Milieuschutzbeirat zu gründen, finden Sie hier.
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Bildung eines Milieuschutzbeirates (BA Beschluss)
PDF-Dokument (13.6 kB)
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Protokoll 1. Sitzung Milieuschutzbeirat Neukölln
PDF-Dokument (36.5 kB)
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Protokoll 2. Sitzung Milieuschutzbeirat Neukölln
PDF-Dokument (44.5 kB)
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Protokoll 3. Sitzung Milieuschutzbeirat Neukölln
PDF-Dokument (237.5 kB)
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Protokoll 4. Sitzung Milieuschutzbeirat Neukölln
PDF-Dokument (223.4 kB)
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Protokoll 5. Sitzung Milieuschutzbeirat Neukölln
PDF-Dokument (277.7 kB) - Stand: 16. Juli 2021
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Protokoll 6. Sitzung Milieuschutzbeirat Neukölln
PDF-Dokument (172.5 kB) - Stand: 23. Mai 2024
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Bild: yurizap /Depositphotos.com
WEITERE FRAGEN
Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) zum Milieuschutz finden Sie in unserem FAQ.
Hier finden Sie die Ansprechperson für Ihren Kiez
- HomepageSachbearbeitende Person für Ihr Grundstück
Kontakt
Frau Blüthgen
bearbeitet Anträge zu baulichen Maßnahmen im Milieuschutzgebiet Körnerpark, Germaniapromenade, Silbersteinstraße/Glasower Straße
- Tel.:030 90239 2163
Frau Bothe
bearbeitet Anträge zu baulichen Maßnahmen im Milieuschutzgebiet Schillerpromenade und Britz
- Tel.:030 90239 3465
Frau Burkhardt
bearbeitet Anträge zu baulichen Maßnahmen im Milieuschutzgebiet Reuterplatz und Gropiusstadt
- Tel.:030 90239 3511
Herr Thomas
bearbeitet Anträge zu baulichen Maßnahmen im Milieuschutzgebiet Flughafenstraße/Donaustraße und Gropiusstadt
- Tel.:030 90239 2259
Herr Thierbach
bearbeitet Anträge zu baulichen Maßnahmen im Milieuschutzgebiet Rixdorf und Hertzbergplatz/Treptower Straße
- Tel.:030 90239 2164
Anschrift
- E-Mail an den Milieuschutz Neukölln
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